Gewerbestrom
Wer Angebote vergleicht, vergleicht meistens einen Gesamtpreis je Kilowattstunde. Das verdeckt, dass nur ein kleiner Teil davon überhaupt verhandelbar ist — und dass der verhandelbare Teil selten dort liegt, wo am lautesten gerechnet wird.
Die Bestandteile
- Energie. Der Beschaffungspreis. Verhandelbar ist hier nicht der Preis selbst, sondern die Beschaffungsstrategie — fest, strukturiert oder dynamisch am Spotmarkt.
- Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Messstellenentgelt. Reguliert und für alle Lieferanten gleich. Wer hier Einsparung verspricht, meint entweder Lastspitzenkappung oder er meint nichts.
- Steuern, Umlagen und Abgaben. Gesetzlich festgelegt.
- Das Entgelt des Lieferanten. Der Teil, den ein Lieferant für seine Arbeit nimmt: Beschaffung, Bilanzkreis, Marktkommunikation, Abrechnung. Bei den meisten Anbietern steckt er unsichtbar im Arbeitspreis.
Warum wir das Entgelt sichtbar machen
Bei Werkenergie ist das Dienstleistungsentgelt eine eigene, offen ausgewiesene Größe: ein Grundpreis je Lieferstelle plus ein Leistungspreis je Kilowatt. Energie, Netz, Messung, Steuern und Umlagen werden unverändert durchgereicht. Der Vorteil ist nicht Nettigkeit, sondern Vergleichbarkeit — Sie sehen, wofür Sie uns bezahlen, und können unsere Leistung von den Kosten trennen, die wir gar nicht beeinflussen.
Die Klippe, die es bei uns nicht gibt
Viele Gewerbetarife brechen an der Grenze von 100.000 kWh im Jahr: Oberhalb wird der Anschluss registrierend gemessen und der Preis springt oft um ein Vielfaches, obwohl sich am Anschluss physikalisch nichts geändert hat. Wir rechnen einheitlich in Kilowatt: bei registrierender Messung die gemessene Jahreshöchstleistung, bei Standardlastprofil den Jahresverbrauch geteilt durch 8.760 Stunden. Der Übergang ist damit stetig.
Wann sich ein Wechsel wirklich lohnt
Am größten ist der Effekt dort, wo mehrere Lieferstellen gebündelt werden können, wo Last verschiebbar ist oder wo eigene Erzeugung im Spiel ist. Bei einer einzelnen kleinen Abnahmestelle ohne Erzeugung ist der absolute Betrag zu klein, um einen Wechselaufwand zu rechtfertigen — das sagen wir Ihnen dann auch.
Bezugswerk — die Stromlieferung von Werkenergie: zwei Preisbestandteile, Bündelrabatt ab fünf Lieferstellen, wahlweise fest oder dynamisch.